Die beiden im Eltern-Kind-Pass (früher: Mutter-Kind-Pass) vorgesehenen Augenuntersuchungen
finden im 10.–14. und im 22.–36. Lebensmonat statt.
Bitte geben Sie vor der Terminvereinbarung ein Geburtsdatum zur Berechnung ein.
Bitte halten Sie möglichst diese Zeiträume bei der Terminvereinbarung unten ein. Falls Ihr Kind bereits älter ist, holen Sie die Untersuchung bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach.
Wenn zu den empfohlenen Zeiträumen keine Termine unten frei sind, kontaktieren Sie uns bitte persönlich oder prüfen Sie die Terminverfügbarkeit bei OA Dr. Michael Ess (Wahlarzt).